Fahrtenbuch-Methode oder 1-%-Regelung?
Wer einen Firmenwagen auch privat nutzt, versteuert dafür einen geldwerten Vorteil. Für die Bewertung gibt es zwei Wege: pauschal mit der 1-%-Regelung oder genau mit einem Fahrtenbuch. Dieser Ratgeber erklärt beide Methoden, zeigt an einem Rechenbeispiel, wann sich das Fahrtenbuch lohnt, und fasst zusammen, welche Anforderungen ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch erfüllen muss.
Stand: Oktober 2026
Die 1-%-Regelung
Nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG wird die private Nutzung für jeden Kalendermonat mit 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung angesetzt, zuzüglich Sonderausstattung und einschließlich Umsatzsteuer. Für Arbeitnehmer gilt das über § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG entsprechend. Kann der Wagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt werden, kommen nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG monatlich 0,03 % des Listenpreises je Entfernungskilometer hinzu.
Die Methode ist einfach: Es zählt nur der Listenpreis, nicht die tatsächliche Nutzung. Das ist zugleich ihr Nachteil. Auch wer kaum privat fährt oder einen älteren Gebrauchtwagen mit hohem ursprünglichem Listenpreis nutzt, zahlt den vollen Pauschalwert. Für Unternehmer ist die 1-%-Regelung nur möglich, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird.
Für Elektrofahrzeuge und bestimmte Hybridfahrzeuge wird der Listenpreis gemindert, bei reinen Elektrofahrzeugen bis zu einem Bruttolistenpreis von 100.000 € zum Beispiel nur zu einem Viertel angesetzt. Die genauen Voraussetzungen stehen in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG.
Die Fahrtenbuchmethode
Statt der Pauschale kann die private Nutzung mit den tatsächlich darauf entfallenden Kosten angesetzt werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3, § 8 Abs. 2 Satz 4 EStG). Voraussetzung ist zweierlei: Die gesamten Kfz-Kosten werden durch Belege nachgewiesen, und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch.
Der private Nutzungswert ist dann der Anteil an den Gesamtkosten, der dem Verhältnis der Privatfahrten zur Gesamtfahrstrecke entspricht (R 8.1 Abs. 9 Nr. 2 Satz 7 LStR). Zu den Gesamtkosten gehört stets die Abschreibung (AfA), dazu etwa Kraftstoff, Wartung, Versicherung und Kfz-Steuer. Bei Arbeitnehmern zählen auch die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zum privaten Anteil.
Rechenbeispiel
Ein Arbeitnehmer fährt einen Firmenwagen mit Verbrennungsmotor, Bruttolistenpreis 45.000 €. Die Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte beträgt 20 km. Die Zahlen sind Beispielwerte, keine Durchschnittswerte.
1-%-Regelung: 1 % von 45.000 € = 450 € im Monat, dazu 0,03 % × 20 km × 45.000 € = 270 € im Monat. Zusammen 720 € im Monat oder 8.640 € im Jahr.
| Fahrtenbuch (Beträge in Euro) | Fall A: wenig privat | Fall B: viel privat |
|---|---|---|
| Gesamtkosten im Jahr (inkl. AfA) | 9.000 | 12.000 |
| Gesamtfahrstrecke | 30.000 km | 25.000 km |
| davon privat und Arbeitsweg | 12.000 km (40 %) | 20.000 km (80 %) |
| Geldwerter Vorteil im Jahr | 3.600 | 9.600 |
| Vergleich mit 8.640 (1-%-Regelung) | 5.040 weniger | 960 mehr |
Im Fall A lohnt sich das Fahrtenbuch deutlich: Der zu versteuernde Vorteil sinkt um mehr als die Hälfte. Wie viel Steuer das spart, hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Im Fall B ist die 1-%-Regelung günstiger. Faustregel: Das Fahrtenbuch lohnt sich eher bei geringem Privatanteil, langen Dienstfahrten, hohem Listenpreis im Verhältnis zu den tatsächlichen Kosten oder einem abgeschriebenen Fahrzeug.
Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, zusammengefasst in H 8.1 (9–10) LStH, gilt:
- Zeitnah und in geschlossener Form: Das Fahrtenbuch muss die Fahrten einschließlich des am Ende erreichten Gesamtkilometerstands vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergeben (BFH vom 09.11.2005, VI R 27/05).
- Aus sich heraus verständlich: Die Angaben müssen sich dem Fahrtenbuch selbst entnehmen lassen (BFH vom 16.03.2006, VI R 87/04). Das Fahrtziel muss hinreichend konkret sein; Straßennamen, die erst nachträglich präzisiert werden, genügen nicht (BFH vom 01.03.2012, VI R 33/10).
- Kleinere Mängel führen nicht zur Verwerfung, wenn die Angaben insgesamt plausibel sind (BFH vom 10.04.2008, VI R 38/06).
- Unveränderbar oder Änderungen dokumentiert: Ein elektronisches Fahrtenbuch ist zulässig, wenn nachträgliche Veränderungen technisch ausgeschlossen oder dokumentiert werden (R 8.1 Abs. 9 Nr. 2 Satz 6 LStR).
- Das ganze Jahr: Ein repräsentativer Zeitraum genügt nicht (R 8.1 Abs. 9 Nr. 2 Satz 5 LStR).
Welche Angaben je Fahrt nötig sind, steht in unserem Ratgeber Was muss ein Fahrtenbuch enthalten?. Wird das Fahrtenbuch nicht anerkannt, gilt die 1-%-Regelung; eine Schätzung des Privatanteils anhand anderer Aufzeichnungen ist nicht möglich (BFH vom 16.11.2005, VI R 64/04). Arbeitgeber und Arbeitnehmer legen die Methode für jedes Kalenderjahr fest und dürfen sie beim selben Fahrzeug während des Jahres nicht wechseln (R 8.1 Abs. 9 Nr. 3 LStR).
Häufige Fragen
Kann ich mitten im Jahr von der 1-%-Regelung zum Fahrtenbuch wechseln?
Beim selben Fahrzeug nicht. Nach R 8.1 Abs. 9 Nr. 3 LStR wird die Methode für jedes Kalenderjahr festgelegt. Ein Wechsel ist zum nächsten Jahr oder bei einem Fahrzeugwechsel möglich.
Erkennt das Finanzamt ein elektronisches Fahrtenbuch an?
Elektronische Fahrtenbücher sind zulässig, wenn nachträgliche Änderungen ausgeschlossen oder dokumentiert werden. Ob ein konkretes Fahrtenbuch ordnungsgemäß ist, entscheidet das Finanzamt im Einzelfall.
Was passiert, wenn mein Fahrtenbuch verworfen wird?
Dann wird der geldwerte Vorteil nach der 1-%-Regelung bewertet, gegebenenfalls mit dem Zuschlag von 0,03 % je Entfernungskilometer.
So hilft Körlogg
Körlogg führt das Fahrtenbuch automatisch: Fahrten werden per GPS erfasst, und Sie ordnen jede Fahrt mit einer Wischgeste als dienstlich oder privat zu; Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte wählen Sie in der Fahrt selbst. Der Bericht zeigt die Kilometer jeder Kategorie, also die Grundlage für den Privatanteil. Bei Fahrzeugen nach deutschen Regeln können Sie Kilometerstand und Fahrtdetails sieben Tage lang ergänzen; danach ist die Fahrt festgeschrieben, und nicht zugeordnete Fahrten zählen als privat. Fahrten werden nicht gelöscht, sondern mit Begründung storniert, und jede manuelle Änderung steht im Änderungsprotokoll des Exports. Mit Körlogg Pro exportieren Sie das Fahrtenbuch als PDF oder Excel. Den geldwerten Vorteil berechnet Körlogg nicht. Ob ein Fahrtenbuch anerkannt wird, entscheidet das Finanzamt; Körlogg steht in keiner Verbindung zum Finanzamt. Körlogg im App Store
Quellen
- § 6 EStG (Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 und 3) – gesetze-im-internet.de
- § 8 EStG (Abs. 2 Satz 2 bis 4) – gesetze-im-internet.de
- LStH 2026, R 8.1 Abs. 9 LStR – bundesfinanzministerium.de
- LStH 2026, H 8.1 (9–10) mit den genannten BFH-Urteilen – bundesfinanzministerium.de
- BMF-Schreiben vom 3.3.2022: Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer (LStH 2026, Anhang 24 IV 1) – bundesfinanzministerium.de
- BMF-Schreiben vom 18.11.2009: Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs (EStH 2024, Anhang 16 III) – bundesfinanzministerium.de
Geprüft am 14. Oktober 2026 anhand der genannten Quellen. Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung. Regeln können sich ändern – maßgeblich sind die aktuellen Vorgaben der Finanzverwaltung; fragen Sie im Zweifel Ihre Steuerberatung.